FAQ

Zu ambulanten Pflegeleistungen

 

Was sind Investitionskosten?

Investitionskosten sind alle Aufwendungen, die nicht direkt der Pflege dienen, wie Anschaffungskosten für Fahrzeuge, EDV, Miete, Verwaltungskosten usw.

Diese Kosten werden von den Pflegekassen nicht erstattet und müssen privat getragen werden. Die jährlichen Kosten werden ermittelt und auf die Pflege anteilig umgelegt. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Wann liegt eine Betreuung nach§ 45SGB XI vor?

Der Entlastungsbetrag ergänzt die ambulanten  Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung mit bis zu 125€ im Monat. Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, bei denen im häuslichen Bereich gepflegt wird, haben einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Mit der Abtretungserklärung kann der Pflegedienst diese Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wie soll ich beurteilen, wie viel Pflege mein(e) Angehörige/r benötigt?

Wird Ihr/Ihre Angehörige/r  beispielsweise aus einer Klinik entlassen, vereinbaren wir einen Termin für ein erstes Gespräch und können anhand der Ergebnisse eine erste Einschätzung treffen, in welchem Umfang die Pflege erfolgen sollte. Eine spätere Anpassung ist jederzeit möglich. Für die Aufnahme und Planung der Einsätze sollten sie ca. 1 Woche vor der Entlassung aus der Klinik dem Pflegedienst bescheid geben. Wichtig für diese Planung ist vor allem das sie dem Pflegedienst mitteilen zu welcher Uhrzeit und an welchen Tagen der Pflegebedürftige gepflegt werden möchte.

Wie erfahreich, wie viel die Pflege meiner Angehörigen voraussichtlich kostet?

Liegt eine Einstufung in einen Pflegegrad vor, kann bis zum jeweiligen Höchstbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Kosten die über dem Höchstbetrag liegen müssen vom Pflegebedürftigen privat getragen werden. Ebenso die Investitionskosten. Anhand der vereinbarten Leistung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihnen die Kosten genau erläutert.

Wie lange vorher muss ich mich melden, damit die Pflege rechtzeitig erfolgen kann?

Um gut planen zu können und für unsere Patienten die größtmögliche Zufriedenheit gewährleisten zu können, melden Sie sich bitte, sobald Sie wissen, dass eine Entlassung geplant ist, jedoch mindestens 1 Woche vor der Entlassung.  Grundsätzlich ist eine Aufnahme, auch kurzfristig (vorausgesetzt es sind Kapazitäten vorhanden), jederzeit möglich.

Erfolgen die Pflegeeinsätze zu der von mir gewünschten Zeit?

Sollte zu Ihrer Wunschzeit ein Platz in einer unserer Pflegetouren frei sein, ist das jederzeit möglich. Sollte es nicht möglich sein, Sie zur gewünschten Zeit zu besuchen, werden wir Ihnen einen Kompromiss anbieten, mit der Option, sobald Ihre Wunschzeit frei ist, die Einsatzzeiten zu verändern.

Kommen die Pflegekräfte immer genau zur vereinbarten Zeit?

Wir versuchen stets, die vereinbarten Zeiten einzuhalten. Da wir aber pflegebedürftige Menschen versorgen, deren Gesundheitszustand sich akut verschlechtern kann, ist eine punktgenaue Einsatzzeit schwierig im Alltag umzusetzen. Ebenso kann es vorkommen, dass aufgrund von Verkehrs –und Witterungslagen die Zeiten nicht eingehalten werden können. Sollte sich die Einsatzzeit um mehr als 30 Minuten verschieben, werden die Pflegekräfte Sie telefonisch informieren.

Können Pflegeeinsätze abgesagt werden?

Termine können natürlich abgesagt werden. Sie sollten aber zur besseren Planung und Vermeidung von unnötigen Kosten 24 Stunden zuvor abgesagt werden. Über eine Einweisung ins Krankenhaus informieren Sie uns bitte so bald wie möglich, erfolgt eine Einweisung außerhalb der Bürozeiten informieren Sie bitte mit unserer 24-h-Rufbereitschaft. Sobald sie wissen, das sie aus der Klinik wieder entlassen werden, geben sie uns bitte mindestens 1 Tag vorher Bescheid damit wir sie wieder in die Planung aufnehmen können.

Was ist ein Beratungseinsatz §37?

Ein Beratungseinsatz nach §37 oder der sogenannte Halbjahreschein ist der Nachweis, der gegenüber der Pflegekasse erbracht werden muss, dass die Pflege durch die Pflegeperson ordnungsgemäß erbracht wird. Jeder Pflegebedürftige der keinen Pflegedienst im Einsatz hat, sondern Pflegegeld erhält muss diesen Beratungseinsatz durchführen lassen. Der Beratungseinsatz wird durch eine hierfür geschulte Pflegefachkraft durchgeführt. Bei Pflegegrad 1-3 alle 6 Monate und bei den Pflegegraden 4+5 alle drei Monate muss diese Beratung durchgeführt werden.

Wer trägt die Kosten bei derPflege (SGB XI)?

Bei der Pflege im SGB XI Bereich werden die Kosten über den jeweiligen Pflegegrad abgerechnet. Je nach Pflegegrad und der entsprechenden Höhe des Anspruches wird die Rechnung auf die Pflegekasse und dem Versicherten aufgeteilt. Das heißt: wenn die in Anspruch genommenen Leistung/en die Höhe des zustehenden Betrages vom Pflegegrad übersteigt, so wird der Restbetrag dem Versicherten in Rechnung gestellt.

Wer keinen Pflegegrad hat, Privat versichert ist oder Pflegegeld erhält bekommt eine Privatrechnung über die Leistungen gestellt.

Wer trägt die Kosten bei der Handlungspflege (SGBV)?

Die SGB V – Leistungen (Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe anziehen) die werden von der Krankenkasse bezahlt. Hierfür benötigen sie eine Verordnung zur häuslichen Krankenpflege von ihrem Hausarzt. Diese Verordnung muss vom Versicherten unterschrieben und vom Pflegedienst ausgefüllt an die Krankenkasse geschickt werden. Diese prüft den Antrag auf Kostenübernahme und wird dann eine Genehmigung oder Ablehnung zusenden. Wenn die Leistungen über das Verordnungsdatum hinaus weiter bestehen soll, so ist eine Folgeverordnung mindestens fünf Tage vor Ablauf der ersten Verordnung an die Krankenkasse zu senden.

Bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse sind die Kosten vom Versicherten privat zu zahlen.

Was wenn ich mir die Pflege nicht leisten kann?

Wenn ein Versicherter nicht in der Lage ist seinen Privatanteil an der Rechnung zu übernehmen, gibt es die Möglichkeit beim zuständigen Sozialamt einen Antrag zustellen. In vielen fällen übernehmen diese die Kosten für die notwendigen Pflegeeinsätze die über den Anspruch des Pflegegrades hinaus gehen.

Hilfestellung erhalten sie hier bei den Pflegestützpunkten in Mainz und Wiesbaden.

Ganzkörper- und Teilkörperpflege

Unterstützung beim
Aufstehen und Zubettgehen

Hilfe beim An- und Auskleiden

Duschen, Baden und Hautpflege

Mund- und Zahnpflege

Haarpflege, Kämmen und Rasieren

Unterstützung bei der Toilettennutzung und Intimpflege

Prophylaktische Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit

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Individuell & Bedarfsgerecht

Unsere Leistungen richten sich nach Ihren persönlichen Gewohnheiten, Bedürfnissen und Ressourcen.

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Selbstständigkeit erhalten

Wir fördern Ihre vorhandenen Fähigkeiten und unterstützen gezielt - nur so viel wie nötig.

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Aufmerksamkeit & zuverlässig

Regelmäßige Beobachtung hilft, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und zu handeln.

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Flexibel & verlässlich

Von einmal wöchentlich bis mehrmals täglich - wir passen uns flexibel Ihrer Lebenssituation an.